Der Deutsche Bundestag
Der Deutsche Bundestag als Gesetzgebungsorgan
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Alle wichtigen Entscheidungen werden vom Parlament getroffen. Das Gesetzgebungverfahren wird dabei in Deutschland neben der Bundesregierung durch zwei Häuser bestimmt: den Bundestag und den Bundesrat. Anders als etwa in Groß Britannien mit dem House of Lords (Oberhaus) und dem Haus of Commons (Unterhaus) kann man in Deutschland aber staatsrechtlich nicht von einem Zweikammersystem sprechen, dafür müssten in Bundestag und Bundesrat gewählte Abgeordnete sitzen. Dennoch habe beide Verfassungsorgane gemeinsam erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung. Im folgende folgt eine kurze Einführung zum Deutschen Bundestag, die nur Anriss sein kann, für weitergehende Informationen sind jeweils Links angegeben.
Wahl und Zusammensetzung
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er ist eines der Verfassungsorgane und hat seinen Sitz im Reichstag in der Bundeshauptstadt Berlin. Seine Mitglieder heißen Bundestagsabgeordnete (MdB – Mitglied des Bundestages) und werden vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Dabei kommt das Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl zur Anwendung. Die Hälfte der 598 Bundestagsabgeordneten wird in den 299 Wahlkreisen in Deutschland mit der Erststimme direkt gewählt, die andere Hälfte zieht über Landesliste nach Ergebnis der Zweitstimmen beim Parteistimmenanteil ein. Dabei sind nur Parteien im Parlament vertreten, die es über die Hürde der Sperrklausel geschafft haben. Meist gibt es noch Überhangmandate, so dass mehr als 598 Bundestagsabgeordnete im Plenum sitzen. Die Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Bundestagsfraktionen wird gemäß den Wahlergebnissen nach dem St. Lague/Schepers Verfahren vorgenommen. Die Fraktionen im Bundestag kann man dann trennen in die Regierungskoalition und die Opposition.
Die Aufgaben des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag hat vielfältige Aufgaben: Von der Gesetzgebung über die parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung bis hin zu seinen Wahlaufgaben, etwa bei der Wahl des deutschen Bundeskanzlers oder als Teil der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten. Neben der parlamentarischen Arbeit in Berlin sind die Bundestagsabgeordneten auch noch in ihren Wahlkreisen unterwegs, um dort von ihrer Arbeit zu berichten und sich um ihre Wählerinnen und Wähler zu kümmern.
Hilfreiche Links zum Deutschen Bundestag:
Hamburger verpatzen Auftakt im Superwahljahr 2011
Ende Februar gab es in der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Wahlen zur Bürgerschaft den Auftakt zum Superwahljahr 2011. Leider haben die Hamburger Wählerinnen und Wähler ihre gute Startposition nicht genutzt. Während bei der letzten Bürgerschaftswahl 2008 noch 63,5% der Wahlberechtigten von ihrer Stimme Gebrauch machten, lag die Wahlbeteiligung diesmal nur bei 57,3%. Dabei war schon 2008 die historisch niedrigste Wahlbeteiligung festzustellen gewesen.
Reiher-Stecher-Duell
Neu auf wahlschlepper
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Geschrieben von Martin Reiher in

