Bundespräsident und Bundesversammlung
Bald schon steht die Wahl des Bundespräsidenten an – da es immer mal wieder Verwirrung darüber gibt, wie der eigentlich gewählt wird, wollen wir hier ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan, dessen einzige Funktion die Bundespräsidentenwahl ist und das auch nur alle fünf Jahre zur Wahl zusammentritt.
Die Bundesversammlung setzt sich aus zwei Gruppen zusammen:
- Allen Mitgliedern des Bundestages (als „geborene Mitglieder), derzeit 612
- Der gleichen Anzahl von Vertretern, die von den Landesparlamenten gewählt werden (als „gekorene Mitglieder“)
Welches Bundesland wieviele Wahlmänner und –frauen entsenden darf, wird im Vorfeld nach Bevölkerungsgröße und mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren errechnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Landtage können jeden in die Bundesversammlung entsenden, der auch zum Bundestag wählbar wäre, also das passive Wahlrecht besitzt. Neben Landespolitikern werden daher auch immer wieder Prominente entsandt, etwa Spitzensportler oder Schauspieler.
Ausführliche Informationen finden sich im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG):









