Erststimme und Zweitstimme
Schon mal Deine Stimme verloren? Naja, damit das nicht passiert, hier ein kleiner Exkurs, was man mit seiner Stimme bei der Wahl machen kann.
Erstimme
Mit der Erstimme wählst du einen Kandidaten direkt aus deinem Wahlbezirk. In Deutschland gibt es 299 Wahlbezirke. Die Wahlbezirke sind so aufgeteilt, dass sie ungefähr gleich viele Wähler haben. Mit der Erstimme (linken Seite des Stimmzettels) wählst du einen Kandidaten der sich in diesem Wahlkreis aufgestellt hat – sog. Direktmandat. Gewinnt dieser die meisten Stimmen, so vertritt er oder sie den Wahlkreis im Bundestag. Somit haben wir schon mal 299 von 598 maximalen Plätzen im Bundestag besetzt.
„Du kommst hier nicht rein…“ – Die Sperrklausel
Um in den Bundestag oder Landtag einzuziehen, muss jede Partei die 5 % Hürde knacken. Diese Hürde oder auch Sperrklausel genannt, verhindert bei einer Verhältniswahl, dass mehrere kleine Parteien in den Bundestag einziehen und es so zu einer starken Zersplitterung kommt. Geschichtlich gibt es die 5% Hürde seit der Bundestagswahl 1949, allerdings reichte es da schon aus, dass eine Partei in einem Bundesland die 5 % Hürde schaffte. Seit 1953 muss die Partei bundesweit die fünf Prozent erreichen, um auch in den Bundestag einzuziehen.
Die Entwicklung der Wahlbeteiligung in Deutschland – Teil 1
Die Wahlbeteiligung in Deutschland war mal hoch, mal niedrig. Nichts liegt näher, als zu hinterfragen, welche Gründe es für diese Schwankungen gibt. Welche Aspekte könnten einen Einfluss auf die Wahlbeteiligung haben:
- Wetter
- Politisches Klima
- Vertrauen in das politische System
- Fernsehprogramm
- Arbeitslosenquote
- Historische Ereignisse
- Wirtschaftliche Lage
- Zufriedenheit mit der bestehenden Regierung
Dies sind nur einige Gründe. Es gibt sicher noch unzählige mehr, die ich im Laufe der Monate sammeln und in Verbindung bringen möchte.
Der Nichtwähler – ein Überblick
1990 muss für die Politik ein Schock gewessen sein. Naja, zumindest hatte die Presse etwas zu schreiben.
Hatte Willi Brandt es noch geschafft, die Wahlbeteiligung auf einmalige 91,1 Prozent zu heben, brachte Helmut Kohl bei seiner zweiten Wahl trotz oder wegen der Wiedervereinigung nur 77,8 Prozent der Wahlberechtigten an die Urne. Die Politiker hatten etwas zu grübeln, die Presse etwas zu schreiben und die Wissenschaft hatte ein spannendes neues Forschungsgebiet, die Nichtwähler – das unbekannte Wesen.
Wahlrecht vs. Wahlpflicht
Was bedeutet eigentlich Wahlpflicht oder Wahlrecht? Und warum unterscheidet man zwischen den beiden Begriffen. Die Frage ist nicht ganz unwichtig.
Hat ein Land eine Wahlpflicht so kann das bedeuten, dass du eine Geldstrafe bezahlen musst, wenn du nicht wählen gehst.
Geldstrafe? Ja genau, in Deutschland völlig undenkbar. In Deutschland gibt es ein Wahlrecht, d.h. das Recht seine Stimme abzugeben oder eben nicht. Wahlpflicht bedeutet, dass, wenn man seine Stimme nicht abgibt, eine Strafe bezahlen muss, da man eine gesetzliche Vorschrift verletzt hat.
Im Klartext: Gehst du nicht wählen – musst du Strafe zahlen. Eine Wahlpflicht gibt es in erstaunlich vielen Ländern, bspw. im europäischen Raum Italien, die Schweiz oder Luxemburg. Eine Wahlpflicht gibt es auch in Kuba, Australien oder Brasilien.
Führt das verstärkte politische Engagement im Internet zur Digitalen Spaltung der Gesellschaft?
Wir schreiben das Jahr 2009. In den USA wurde jüngst der erste „Internetpräsident“ vereidigt. Deutschland steht am Beginn eines „Superwahljahr“, mit etlichen Wahlen auf Landes- Bundes- und Europaebene. Die Politik drückt verstärkt ins Internet. Doch bei allem Hype, besteht dabei nicht auch die Gefahr der Digitalen Spaltung der Gesellschaft?!
Aktives & passives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht
Das Wahlrecht in Deutschland folgt dem Grundsatz „AUFGG“:
- A – Allgemein: Jeder Deutsche über 18 Jahre darf wählen.
- U – Unmittelbar: Die Wahlstimme wird direkt einem Bewerber zugeordnet.
- F – Frei: Es gibt keinen Wahlzwang und Wähler werden nicht überwacht.
- G – Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- G – Geheim: Das Wahlerhalten wird nicht dokumentiert.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Reiher-Stecher-Duell
Neu auf wahlschlepper
- Wahlbeteiligung im Aufwind
- Das Dilemma zwischen Politik und Medien
- Sachsen-Anhalt startet Trend zu mehr Wahlbeteiligung
- Der Deutsche Bundestag
- Hamburger verpatzen Auftakt im Superwahljahr 2011

Geschrieben von Björn Stecher in

