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	<title>wahlschlepper &#187; Rechtliches</title>
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	<description>Eine Initiative für mehr Wahlbeteiligung in Deutschland</description>
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		<title>ProEthik – ProReli – ProWahlen?</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 19:59:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Björn Stecher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Superwahljahr 2009]]></category>
		<category><![CDATA[digital]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Steglitz-Zehlendorf]]></category>
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		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[In Berlin war gestern Wahltag. Diesmal ging es nicht um den Bundestag, Europa oder den Abbau von Flughäfen sondern um eineklare Frage zur Bildung. Soll Religion zu einem Wahlpflichtfach werden oder soll alles so bleiben wie es ist. Denn derzeit ist nur das Fach Ethik Pflicht und zusätzlich können die Berliner Schüler das Fach Religion hinzuwählen. Ethik wurde vor drei Jahren vom Rot-Roten Berliner Senat eingeführt. Gegen das Pflichtfach regte sich vor allem bei der CDU und FDP großer Widerstand.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_458" class="wp-caption alignleft" style="width: 273px"><a rel="attachment wp-att-458" href="http://www.wahlschlepper.net/proethik-proreli-prowahlen/berlin_ethik_reli/"><img class="size-medium wp-image-458" title="berlin_pro_reli" src="http://www.wahlschlepper.net/wp-content/uploads/berlin_ethik_reli-263x300.jpg" alt="Nur wenige haben es bis in die Wahlkabine geschafft." width="263" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Nur wenige haben es bis in die Wahlkabine geschafft.</p></div>
<h3>Wahlverdruss auch bei Volksentscheid in Berlin</h3>
<p>In Berlin war gestern Wahltag. Diesmal ging es nicht um den Bundestag, Europa oder irgendwelche Kanzlerkandidaten, sondern um eine klare Frage zur Bildung.</p>
<p>Soll Religion zu einem Wahlpflichtfach werden oder soll alles so bleiben wie es ist.</p>
<p><span id="more-446"></span>Derzeit ist nur das Fach Ethik Pflicht und zusätzlich können die Berliner Schüler das Fach Religion hinzuwählen. Ethik wurde vor drei Jahren vom Rot-Roten Berliner Senat eingeführt. Gegen das Pflichtfach regte sich vor allem bei der CDU und FDP großer Widerstand. Es kam zum Volksbegehren (<a href="#wiki">Wahlschlepper wiki</a>)</p>
<h3>Ergebnis des Volksbegehrens</h3>
<p>An der Abstimmung beteiligten sich 29,2 Prozent der Wahlberechtigten, dass sind 713.228 Berliner. Mit &#8220;Ja&#8221; stimmten 48,5 Prozent der Teilnehmer, &#8220;Nein&#8221; kreuzten 51,3 Prozent an. Das Ergebniss bestätigen einige Umfragen, insbesondere von <a href="http://www.tagesspiegel.de/meinung/umfragen/berlin/art252,2775309" target="_blank">Tagesspiegel </a>und <a href="http://www.morgenpost.de/berlin/article1057994/Volksentscheid_Pro_Reli_Wie_stimmen_Sie_ab.html" target="_blank">Morgenpost</a>. Zudem konnten die erforderlichen 25% der Ja-Stimmen von der Initiative Pro-Reli ebenfalls nicht erreicht werden. Somit bleibt alles beim Alten.</p>
<p>Die Wahlbeteiligung hatte auch unter den Volksbegehren einen Negativ-Rekord mit 29,2 Prozent. Beim Volksbegehren zur Schließung des Flughafen Tempelhofs lag die Beteiligung bei 36,1 Prozent.</p>
<p>Die höchste Wahlbeteiligung hatte übrigens wieder der Bezirk Steglitz/Zehlendorf mit 41,4 Prozent. Der Bezirk ist seiner regen Beteiligung an Wahlen wieder gerecht geworden. Denn auch zur Bundestags- und Europawahl liegt der <a href="http://www.wahlschlepper.net/erstwaehler_europawahl/" target="_blank">Bezirk </a>in Sachen Wahlbeteiligung ganz oben auf und das sogar bundesweit. Hingegen hat Marzahn/Hellersdorf die schlechteste Beteiligung erreicht. Alle Ergebnisse findet ihr&#8211;&gt; <a href="http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/framesets/ve-2009.htm" target="_blank">hier</a></p>
<h3>Pro Twitter &#8211; contra Wahlbeteiligung</h3>
<p>Die Wahlbeteiligung beim Volksbegehren &#8220;Pro Reli&#8221; war sehr gering. Große Unterschiede zu anderen Volksbegehren etwa zur Abstimmung zum Flughafen Tempelhof sind nicht deutlich geworden. Zu beiden Abstimmung gab es Sonnenschein und die Temperatur lagen ungefähr bei 20 Grad. Andere Einflussfaktoren, die den Wähler hätten beeinflussen können, waren nicht zu finden. Warum also lag die Wahlbeteiligung um fast 5 Prozent niedriger? Lag es am Thema?</p>
<p>Interessanterweise fanden die Randbezirke, wie  Marzahn/Hellersdorf, Lichtenberg, Treptow/Köpenick oder Pankow die Abstimmung über eine Schließung des Flughafen Tempelhof im gleichnamigen Bezirk für wichtiger als ihre Stimme für bildungspolitischen Angelegenheiten abzugeben, obwohl es sie doch eher betreffen müsste. Ist das Thema nicht interessanter und greifbarer als irgendein Flughafenstopp in einem anderen Bezirk? Vielleicht lassen sich aber keine Rückschlüsse aus dem Abstimmungsthema ziehen und es lag nur am allgemeiner Wahlverdruss.</p>
<h3>Onlinewahlkampf kann sinkende Wahlbeteiligung nicht verhindern!</h3>
<p>Gegen die niedrige Wahlbeteiligung konnte Twitter, youtube und sonstige Plattformen ebenfalls nichts ausrichten. Hier ein Tweet von <a href="http://twitter.com/pro_ethik/" target="_blank">@pro_ethik</a> und da ein Tweet von <a href="http://twitter.com/pro_reli" target="_blank">@pro_reli</a>. Beide hatten ungefähr gleich viele Follower. Es gab an die 450 Updates und auch auf <a href="http://www.youtube.com/watch?v=tutX2Pasvwg" target="_blank">youtube hat Pro-Reli </a>seine Meinung gezeigt, gesungen und dargestellt. Es gab etliche Radioauftritte aus beiden Lagern und Fernsehauftritte. Natürlich wurde auch auf Facebook nicht verzichtet. Ergebnis: ca. 5 Prozent weniger Wahlbeteiligung. Können die hoch gehypten Instrumente des Social Media wirklich Einfluss nehmen auf die Wahlbeteiligung? Den Eindruck macht es erstmal nicht! Trotz der größeren Nutzung und Aktzeptanz als sie noch vor einem Jahr zu finden war.</p>
<h3>Nicht verzagen</h3>
<p>Für die Wahlbeteiligung war es wieder mal ein Rückschlag. Es scheint, als ob man sich zwar direkte Demokratie wünscht, aber so richtig mitmachen will keiner. Auch die neuen Instrumente, die die politischen Inhalte transportieren sollen, konnten den Effekt einer neuen &#8211; einer eDemokratie nicht  hervorrufen. Vielleicht sollte man stärker mobilisieren? Vielleicht aber auch Themen richtig an die Wähler kommunizieren. Politische Kommunikation ist nicht einfach und zu schnell verfängt man sich im Geschwafel der großen Politik und die eigentliche Message verpufft. Damit ALLE Wähler verstehen worum es geht &#8211; muss man vielleicht auch die politische Kommunikation  den unterschiedlichen Individuen anpassen. Reichen da Twitter und Facebook? Oder müssen nicht auch die Inhalte sich der &#8220;neuen Zeit&#8221; anpassen?</p>
<hr />
<h2><a name="wiki"></a>Wahlschlepper Wiki &#8211; Volksbegehren</h2>
<p>In Berlin gibt es ein <a href="http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/volksentscheid-2009-ProReli/Rechtsgrundlagen/Abstg.pdf" target="inhalt">Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz &#8211; AbstG)</a>. Es gibt also Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide. Ja &#8211; Demokratie kann manchmal trocken sein dennoch  hier ein kleiner Exkurs:<a href="http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/volksentscheid-2009-ProReli/Rechtsgrundlagen/Abstg.pdf" target="inhalt"><br />
</a></p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #000080;"><strong>Volksinitiative</strong></span></p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Volksinitiative ist der erste Schritt der dreistufigen Volksgesetzgebung zur Aufhebung oder Änderung von Gesetzen. Mit der Volksinitiative können Bürger politische Vorhaben ins Parlament einbringen. Sind dann die nötigen Unterschriften (mind. 20.000) vorhanden muss das Parlament den Antrag der Büger behandeln.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #000080;"><strong>Volksbegehren</strong></span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #000080;"><span style="color: #000000;">Hier müssen nochmal mehr Stimmen gesammelt werden. Es ist meist der Weg zum Volksentscheid</span><strong>. </strong><span style="color: #000000;">Wird ein Volksbegehren beantragt, so benötigt man mind. 20.000 Stimmen. Damit ein Volksbegehren zuglassen wird müssen mind. 7 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. </span></span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #000080;"><strong>Volksentscheid</strong></span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #000080;"><span style="color: #000000;">Ist ein Volksbegehren zugelassen,  kommt es zum Volksentscheid. Die Bürger können nun über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer mehr als die Hälte der Stimmen mind. aber 25% auf sich und sein Volksentscheid vereinen kann  kann sich auf die Schulter klopfen und das Parlament in Berlin muss die Gesetzesänderung beschließen.</span><strong><br />
</strong></span></p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Erststimme und Zweitstimme</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Feb 2009 22:43:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Björn Stecher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Theorie]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestagswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon mal Deine Stimme verloren? Naja, damit das nicht passiert, hier ein kleiner Exkurs, was man mit seiner Stimme bei der Wahl machen kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-289" title="stimmzettel_bundestagswahl" src="http://www.wahlschlepper.net/wp-content/uploads/stimmzettel_bundestagswahl.jpg" alt="stimmzettel_bundestagswahl" width="160" height="344" />Schon mal Deine Stimme verloren? Naja, damit das nicht passiert, hier ein kleiner Exkurs, was man mit seiner Stimme bei der Wahl machen kann.</p>
<p><strong>Erstimme</strong></p>
<p>Mit der Erstimme wählst du einen Kandidaten direkt aus deinem Wahlbezirk. In Deutschland gibt es 299 Wahlbezirke. Die Wahlbezirke sind so aufgeteilt, dass sie ungefähr gleich viele Wähler haben. Mit der Erstimme (linken Seite des Stimmzettels) wählst du einen Kandidaten der sich in diesem Wahlkreis aufgestellt hat &#8211; sog. Direktmandat. Gewinnt dieser die meisten Stimmen, so vertritt er oder sie den Wahlkreis im Bundestag. Somit haben wir schon mal 299 von 598 maximalen Plätzen im Bundestag besetzt.</p>
<p><span id="more-278"></span><strong>Zweistimme</strong></p>
<p>Die restlichen 299 Plätze werden mit der Zweitstimme (rechte Seite des Wahlzettels) verteilt. Mit der Zweitstimme wählt man diesmal aber keinen Kandidaten sondern eine Partei. Jede Partei hat zuvor eine sogenannte Landesliste beschlossen. Auf der stehen Politiker die in den Bundestag einziehen möchten. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält umso mehr Politiker kann sie von der Liste in den Bundestag schicken. Anhand eines Berechnungsverfahren (erklärt euch dann Wahlschlepper Martin) wird die Anzahl der Politiker ermittelt die in den Bundestag einziehen dürfen abzüglich der Politiker die ein Direktmandat erhalten haben.</p>
<p>Es ist durchaus möglich nur seine Erstimme abzugeben oder nur seine Zweitstimme &#8211; das nennt man Stimmensplitting. Die nicht abgebene Stimme wird dann ungültig. Es ist durchaus möglich, dass ein Kandidat direkt (durch Erstimme) in den Bundestag kommt aber seine Partei (durch Zweitstimme) an der 5 % Hürde (Sperrklausel scheitert. Das passierte 2002 bei der Bundestagswahl als zwei Kandidaten der PDS durch Direktmandat ins Parlament zogen allerdings die PDS mit 4% es nicht in den Bundestag schaffte.</p>
<p>Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, nennt man das Überhangmandate. Beispiel: Eine Partei hat 30 Direktmandate gewonnen. Nach der Auszählung der Zweitstimmen hat sie aber nur 20 Plätze zur Verfügung. Das bedeutet, 20 Kandidaten hätten nur in den Bundestag einziehen dürfen. Die 10 Stimmen sind also Überhangmandate da alle gewählten Direktkandidaten auf jeden Fall in den Bundestag kommen. Der Bundestag selbst vergrößert sich dann um die Überhangmandate.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>„Du kommst hier nicht rein…“ &#8211; Die Sperrklausel</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Feb 2009 23:05:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Björn Stecher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Theorie]]></category>
		<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Um in den Bundestag oder Landtag einzuziehen, muss jede Partei die 5 % Hürde knacken. Diese Hürde oder auch Sperrklausel genannt, verhindert bei einer Verhältniswahl, dass mehrere kleine Parteien in den Bundestag einziehen und es so zu einer starken Zersplitterung kommt. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_237" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a rel="attachment wp-att-237" href="http://www.wahlschlepper.net/die-sperrklausel/dukommsthiernichrein/"><img class="size-medium wp-image-237" title="dukommsthiernichrein" src="http://www.wahlschlepper.net/wp-content/uploads/dukommsthiernichrein-300x227.jpg" alt="Du kommst hier nicht rein!" width="300" height="227" /></a><p class="wp-caption-text">Du kommst hier nicht rein!</p></div>
<p>Um in den Bundestag oder Landtag einzuziehen, muss jede Partei die 5 % Hürde knacken. Diese Hürde oder auch Sperrklausel genannt, verhindert bei einer Verhältniswahl, dass mehrere kleine Parteien in den Bundestag einziehen und es so zu einer starken Zersplitterung kommt. Geschichtlich gibt es die 5% Hürde seit der Bundestagswahl 1949, allerdings reichte es da schon aus, dass eine Partei in einem Bundesland die 5 % Hürde schaffte. Seit 1953 muss die Partei bundesweit die fünf Prozent erreichen, um auch in den Bundestag einzuziehen.</p>
<p><span id="more-232"></span>Es gibt in vielen Staaten eine Sperrklausel. Sie sind der Unseren recht ähnlich und liegen ungefähr in der Höhe zwischen 3 -5 Prozent. In der Türkei ist sie mit 10% wohl eher eine Mauer, als eine Hürde.</p>
<p>Nun warum ist eine derartige Grenze wichtig? Sollte es denn nicht so sein, dass alle Parteien die sich aufstellen auch gewählt werden können bzw. dann auch in den Bundestag oder Landtag einziehen können? Naja, unsere deutsche Geschichte hat gezeigt, wie schwierig es ist, wenn zu viele kleine Parteien in einem Parlament sind. Die Weimarer Republik und deren Folgen ist ein Beispiel dafür.  Um die nötige Stimmenmehrheit im Parlament zu erhalten, müssen dann viele Zugeständnisse gemacht werden. Ein mehrheitliches Ergebnis ist nur sehr schwer möglich und das Streitpotenzial untereinander ist sehr hoch.</p>
<p>Mit gutem Recht kann man sagen, dass die Sperrklausel nicht dem tatsächlichen Wählerwillen entspricht, wenn meine Stimmen nutzlos werden und meine Partei mit 4,9 % nicht in den Bundestag kommt. Hängt da nicht die Demokratie?  Das <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-016" target="_self">Bundesverfassungsgericht </a>hatte sich auch damit beschäftigt und nach Abwägung aller Umstände gemeint, dass ein funktionierendes Parlament dem Demokratieprinzip vor geht.</p>
<p>Das heißt also, wenn ich eine kleine Partei wähle, die es nicht über die 5% schafft, wird meine Stimme nutzlos? Um das zu umgehen, gibt es verschiedene Vorschläge. Man könnte vielleicht eine Ersatz- oder Alternativstimme abgeben, falls seine Wunschpartei an der Hürde scheitert. Dann fiele sie einfach einer anderen Partei zu.<br />
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass die nicht-gewählte Partei ihre Stimmen einfach einer  anderen Partei  „verkauft“, die es dann in den Bundes- oder Landtag schafft. Das wird dann selbstverständlich vor der Wahl Parteinintern beschlossen an wen die Stimmen gehen. Dann wird fleißig mit Stimmen gehandelt … Naja, beide Vorschläge werden nur diskutiert sind aber nicht Realität.</p>
<p>Ich denke, dass eine solche Sperrklausel sinnvoll ist. Ein Parlament, das funktioniert ist einfach wertvoller und wichtiger, als eines in dem die Parteien sich nicht einigen können, wo Wahlprogramme durch Kompromisse und dem Buhlen nach Stimmenmehrheiten verwässert werden und letztlich das Parlament sich alle ein bis zwei Jahre auflöst, weil keine regierungsfähige Koalition bei rum kommt und dauernd Neuwahlen stattfinden (dann ist auch meine Wahlschmerzgrenze erreicht). Vor allem fällt es den Parteien schwerer ins Parlament zu kommen, die gegen die demokratische Grundordnung sind und das ist auch gut so.</p>
<p>Kritisch bleibt die Wirkung der Sperrklausel auf die Wahlbeteiligung. Es gibt berechtigte Annahmen, dass eine solche Grenze durchaus Wahlstimmen kosten könnte. Warum soll ich eine Partei wählen, die die 5% nicht schafft.  „Da geh ich doch lieber gar nicht erst wählen!“ Bedenkt man andererseits, dass viele der heutigen Wähler eher nach Programminhalten gehen als nach der Parteiphilosophie, so haben es die kleinen Parteien schwieriger. Es sind keine etablierte Parteien, dafür haben sie vielleicht ein gutes Parteiprogramm. Aber bevor ich eine Partei wähle die nicht ins Parlament kommt, gebe ich meine Stimme lieber einer andere schon bestehenden Partei mit dessen Programm ich aber nur halbherzig zufrieden bin. Dabei besteht die Gefahr, dass ich mich nicht von der Politik vertreten fühle und meine Abkehr zur Politik immer größer wird bis es dazu kommt, dass ich bei der nächsten Wahl auf meine Stimmabgabe ganz verzichte.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Wahlrecht vs. Wahlpflicht</title>
		<link>http://www.wahlschlepper.net/wahlrecht-vs-wahlpflicht/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 1989 15:22:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Björn Stecher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Theorie]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Was bedeutet eigentlich Wahlpflicht oder Wahlrecht? Und warum unterscheidet man zwischen den beiden Begriffen. Die Frage ist nicht ganz unwichtig. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was bedeutet eigentlich Wahlpflicht oder Wahlrecht? Und warum unterscheidet man zwischen den beiden Begriffen. Die Frage ist nicht ganz unwichtig.</p>
<p>Hat ein Land eine Wahlpflicht so kann das bedeuten, dass du eine Geldstrafe bezahlen musst, wenn du nicht wählen gehst.</p>
<p><strong>Geldstrafe?</strong> Ja genau, in Deutschland völlig undenkbar. In Deutschland gibt es ein Wahlrecht, d.h. das Recht seine Stimme abzugeben oder eben nicht. Wahlpflicht bedeutet, dass, wenn man seine Stimme nicht abgibt, eine Strafe bezahlen muss, da man eine gesetzliche Vorschrift verletzt hat.</p>
<p>Im Klartext: Gehst du nicht wählen – musst du Strafe zahlen. Eine Wahlpflicht gibt es in erstaunlich vielen Ländern, bspw. im europäischen Raum Italien, die Schweiz oder Luxemburg. Eine Wahlpflicht gibt es auch in Kuba, Australien oder Brasilien.</p>
<p><span id="more-78"></span>Die Strafen fallen dabei sehr unterschiedlich aus. In Italien wird ein Verstoß meist nicht geahndet. Allerdings kann man in Australien beim mehrmaligen Fernbleiben der Wahl ins Gefängnis kommen und in Bolivien werden sogar Personalausweise eingezogen und Bankkonten gesperrt. Ihr seht die Folgen können sehr schlimm sein.</p>
<p>Oft wird mit der Einführung der Wahlpflicht versucht der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Die sinkende Motivation zur Wahl zugehen soll mit der Wahlpflicht aufgehalten werden. Die Stimmabgabe wird auch als demokratische Pflicht gesehen so als müsste man Steuern zahlen oder zum Wehrdienst. Oft liegt es an den kulturellen und historischen Gegebenheiten ob ein Land eine Wahlpflicht hat.</p>
<p>Allerdings scheint eine Wahlpflicht ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu sein. So meinen es die Gegner der Wahlpflicht. Denn jeder soll selbst entscheiden können ob er seine Stimme abgibt oder nicht. Einen politischen Unmut kann man sicherlich nicht mit einem erzwungenen Urnengang verhindern.</p>
<p>In Deutschland zumindest gilt das Wahlrecht. Jeder kann selbst entscheiden ob er wählen geht. Auf einen Nicht-Wähler warten auch keine Strafen. Uns allerdings interessiert es warum ein Nicht-Wähler nicht wählen geht.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Aktives &amp; passives Wahlrecht</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Feb 2009 15:24:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Reiher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Theorie]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das deutsche Wahlrecht beinhaltet das aktive und passive Wahlrecht - Also das aktive wählen oder eben auch das gewählt werden. Hier kannst du die rechtlichen Hintergründe dazu erfahren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Aktives Wahlrecht</h2>
<p>Das Wahlrecht in Deutschland folgt dem Grundsatz „AUFGG“:</p>
<ul>
<li> <strong>A</strong> – Allgemein: Jeder Deutsche über 18 Jahre darf wählen.</li>
<li> <strong>U</strong> – Unmittelbar: Die Wahlstimme wird direkt einem Bewerber zugeordnet.</li>
<li> <strong>F </strong>– Frei: Es gibt keinen Wahlzwang und Wähler werden nicht überwacht.</li>
<li> <strong>G</strong> – Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.</li>
<li> <strong>G</strong> – Geheim: Das Wahlerhalten wird nicht dokumentiert.</li>
</ul>
<p>Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html" target="_blank">Grundgesetzes</a>, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.</p>
<p><span id="more-82"></span>Sie können an Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und der Europawahl teilnehmen. Bei den Kommunalwahlen können je nach Bundesland teilweise auch schon 16 -jährige abstimmen, so in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt. Außerdem sind zu den Europa- und Kommunalwahlen alle EU-Bürger wahlberechtigt.</p>
<h2>Passives Wahlrecht</h2>
<p>Als passives Wahlrecht, auch Wählbarkeit genannt, bezeichnet man die Möglichkeit von anderen Wählern gewählt zu werden. Jeder Bürger kann ab dem 18. Lebensjahr gewählt werden, nur in Hessen liegt die Wählbarkeit auf Landesebene bei 21 Jahren. Bei den Kommunalwahlen kann auch jeder EU-Bürger gewählt werden. Die Wählbarkeit kann in besonderen Fällen bei verurteilten Straftätern („Ausschließungsgründe“) entzogen werden, z.B. bei Hoch- oder Landesverrat. Für bestimmte politische Ämter in Deutschland gibt es ein Mindest- bzw. Höchstalter:</p>
<ul>
<li>Bundespräsident: ab 40 Jahre</li>
<li>Richter am Bundesverfassungsgericht: ab 40 bis 68 Jahre</li>
<li>Landrat: wechselnde Regelungen in den einzelnen Bundesländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.</li>
<li>Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre</li>
<li>Regierender Bürgermeister von Berlin:  ab 21 Jahre</li>
<li>Bundeskanzler: ab 18 Jahre</li>
</ul>


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